Praxis für Logopädie im Atrium


Patienteninformation

Informationen zur Honorarabrechnung bei Privatversicherten


Auch als Privatpatientin / Privatpatient benötigen Sie für die logopädische Behandlung eine gültige Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt.

Privatversicherte erhalten vor Beginn der Therapie einen Kostenvoranschlag, um sich vorab zu vergewissern wie viel von den entstehenden Kosten Ihre Krankenkasse bzw. die Beihilfe und Sie selbst zu tragen haben. Beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte müssen mit Zuzahlungen rechnen, sofern sie nicht eine 100% Übernahme von Heilmittelleistungen mit Ihrer privaten Versicherung abgeschlossen haben.

Klären Sie bitte anhand Ihrer Versicherungstarife welche Kosten von wem in welcher Höhe getragen werden.

Wie kommen die Gebühren zustande?

Ihr Patientenwohl in Verbindung mit einer optimalen Therapie und der schnellstmöglichen Heilung stehen für uns im Vordergrund. Dies erreichen wir durch permanente Weiterbildung und gewährleisten somit die hohen Ansprüche an unsere Qualifikationen. 

Wie gesetzlich vorgeschrieben, wird vor Beginn der Behandlung ein Vertrag mit den vereinbarten Honorargebühren erstellt, die sich aus der GebüTH* herleiten. 

GebüTh - Gebührenübersicht für Therapeuten.

"Die Gebührenübersicht für Therapeuten GebüTh stellt eine Orientierung und Hilfestellung für die Ermittlung von Privatpreisen in allen Fachgebieten der Heilmitteltherapie (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) dar.


Quelle: www.privatpreise.de


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